AGB’s von Stilelement

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Auf das Vertragsverhältnis finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stilelement Werbeagentur GmbH Anwendung. Ergänzend gelten für das Vertragsverhältnis die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lieferanten und Werbeträger, die wir auf Wunsch zur Verfügung stellen. Sollten sich die Geschäftsbedingungen der Stilelement Werbeagentur GmbH und die Geschäftsbedingungen der Lieferanten und Werbeträger widersprechen, gehen die Geschäftsbedingungen der Stilelement Werbeagentur GmbH vor.
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Agentur mit dem Ziel eines weitergehenden Vertragsabschlusses mit dem Kunden erfolgt gegen Zahlung des mit dem Kunden dafür vereinbarten Entgeltes als Präsentationshonorar. Sollte mit dem Kunden im Einzelfall kein Präsentationshonorar vereinbart werden, gilt die angemessene Vergütung für die Präsentation als das vereinbarte Präsentationshonorar. Urheber- und Nutzungsrechte an den von der Agentur im Rahmen von Präsentationen vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei der Berechnung eines Präsentationshonorars bei der Agentur. Ziffer 3 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsbedingungen der Stilelement Werbeagentur GmbH gilt entsprechend. Nutzungs- und Eigentumsrechte an Arbeiten, die im Rahmen von Präsentationen vorgestellt werden, erwirbt der Vertragspartner nur auf Grund einer weitergehenden schriftlichen Vereinbarung.

2. Auftragserteilung und Haftung

Die Stilelement Werbeagentur GmbH haftet bei allen erteilten Aufträgen und Korrekturen nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Handelt die Stilelement Werbeagentur GmbH nicht grob oder fahrlässig, haftet sie darüber hinaus nur, wenn sie von einem dem Vertragspartner vorgelegten und vom Vertragspartner genehmigten Korrekturabzug abweicht. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
Wenn die Stilelement Werbeagentur GmbH dem Vertragspartner einen Korrekturabzug überreicht, gilt der Korrekturabzug inhaltlich und formal als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen 7 Tagen Änderungen oder Korrekturen verlangt und die Stilelement Werbeagentur GmbH den Vertragspartner bei Übergabe des Korrekturabzuges auf die fiktive Genehmigung als Folge seines siebentägigen Schweigens ausdrücklich hinweist. Der Vertragspartner trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbeaussagen und der Werbegestaltung. Er stellt die Stilelement Werbeagentur GmbH von jeglichen Ansprüchen frei, die in diesem Zusammenhang von Dritten geltend gemacht werden. Diese Freistellung gilt insbesondere auch, wenn durch die Werbeaussagen und die Werbegestaltung Schutzrechte Dritter verletzt werden sollten.

3. Nutzungsrechte an unseren Leistungen

Die Einräumung von Nutzungsrechten an den von uns erbrachten Leistungen richtet sich nach dem Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrechtsgesetz findet analoge Anwendung, wenn die von uns erbrachten Leistungen die nach § 2 Abs. 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreichen.

Alle Urheber- und Nutzungsrechte an den von der Stilelement Werbe-agentur GmbH erbrachten Leistungen verbleiben bei der Stilelement Werbeagentur GmbH. Wenn der Vertragspartner die Werbeeinschaltung, die Vervielfältigung, Verbreitung, Vorführung oder Sendung der Werbung unmittelbar selbst oder durch eine andere Agentur vornehmen will, räumt die Stilelement Werbeagentur GmbH ihm eine Option auf den Erwerb der hierzu erforderlichen Nutzungsrechte gegen Zahlung einer angemessenen Zusatzvergütung ein, wobei die Übertragung der Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung der Zusatzvergütung erfolgt. Soweit Nutzungsrechte dabei von der Agentur dem Kunden eingeräumt werden, richtet sich der Umfang der Nutzungsrechtsübertragung in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach dem mit der Stilelement Werbeagentur GmbH vereinbarten vertraglichen Zweck.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Alle Einschaltaufträge übernimmt die Stilelement Werbeagentur GmbH auf Grund der jeweils gültigen Preisliste der jeweiligen Werbeträger. Die Agentur erhält von den Medien eine Agenturprovision von 15%. Entfällt diese Provision, gleichgültig aus welchen Gründen, schlägt die Agentur Handlungskosten in vergleichbarer Höhe auf. Die in den Preislisten der Werbeträger genannten Rabatte werden bei Rechnungserteilung gemäß Auftrag gewährt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Abschlusses rückwirkend entsprechend der tatsächlich abgenommenen Auftragsmenge berechnet.
Die Kosten für die Produktion von Werbemitteln jeglicher Art trägt der Auftraggeber.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung von Leistungen der Agentur ist deren jeweils gültige Preisliste.

5. Liefertermine

Die Stilelement Werbeagentur GmbH bemüht sich um fristgerechte Ausführung aller Aufträge. Wegen der Abhängigkeit von Zulieferern müssen jedoch Liefermöglichkeiten und Abweichungen vom vereinbarten Termin vorbehalten bleiben. Bei Lieferung von Materialien und Werbemitteln (insbesondere Drucksachen) gelten die für diese Artikel branchenüblichen Mehr- oder Mindermengen als vereinbart.

6. Belege

Die Stilelement Werbeagentur GmbH liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Auftrages werden Ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des jeweiligen Werbeträgers über die Veröffentlichung dieser Anzeige. Für Wortanzeigen können keine Belege oder Belegexemplare geliefert werden. Für Hörfunk- oder Fernsehspots liefert die Stilelement Werbeagentur GmbH mit der Rechnung auf Wunsch eine Sendebestätigung des Senders.

7. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen der Stilelement Werbeagentur GmbH sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Ein anderes Zahlungsziel setzt eine Vereinbarung der Vertragsparteien voraus, in der das Zahlungsziel kalendermäßig bestimmt werden muss. Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels tritt ohne Mahnung Verzug ein. Gerät der Vertragspartner mit einer Rechnungszahlung in Verzug, schuldet er einen Verzugsschaden in Höhe des jeweils geltenden durchschnittlichen Bankzinssatzes für Dispositionskredite. Dem Vertragspartner bleibt vorbehalten, der Stilelement Werbeagentur GmbH einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen. Die Stilelement Werbeagentur GmbH ist berechtigt, für jede Mahnung des Vertragspartners eine Mahngebühr von 10,- Euro zu erheben. Dem Vertragspartner bleibt vorbehalten, der Stilelement Werbeagentur GmbH nachzuweisen, dass die mit der Mahnung verbundenen Kosten wesentlich niedriger als die Pauschale von 10,- Euro sind.
Die Stilelement Werbeagentur GmbH ist berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges oder einer Stundung bereits vom Vertragspartner erteilte Aufträge bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Zahlungsforderungen auszusetzen.

8. Allgemeine Bedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar. Mündliche Neben- oder Änderungsabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte eine Bedingung dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dieses die übrigen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Stilelement Werbeagentur GmbH.